Privathaftpflicht: Vorsatz-Ausschluss bei spielenden Kindern

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Ein zwölfjähriger Junge hatte im Verschlag eines Carports einen Benzinkanister gefunden, ausgeschüttet und die Flüssigkeit angezündet. Durch den entstehenden Brand gerieten sowohl das Carport als auch ein Pkw sowie eine angrenzende Garage in Brand.

Der Vorwurf des Vorsatzes ist aus folgenden Gründen auszuschließen, wenn:

- das Spielen eines Kindes keine ungewöhnliche und gefährliche Betätigung darstellt.

- kein Nachweis über eine vorsätzliche Schädigung erbracht werden kann.
- die Brandlegung auf spielerischen Übermut des Kindes zurück zu führen ist.

Der Klage des Versicherungsnehmers wurde vom Oberlandesgericht Düsseldorf Recht gegeben.

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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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