Rechtsschutz: Auslegung der AVB

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Im Sinne des § 3 Abs. 2 f ARB 94 ist eine Vermögensanlage in Aktien oder entsprechenden Fonds kein Spekulationsgeschäft.

Es ist jedoch dem Rechtsschutz-Versicherer (VR) untersagt, dem Versicherungsnehmer (VN) den Verssicherungsschutz wegen mangelnder Erfolgsaussichten zu verwehren, wenn er dem VN nicht unverzüglich, nach Einreichung der benötigten Leistung, den Ablehnungsgrund schriftlich mitgeteilt hat(§ 18 Abs. 1 b ARB 94).

Der VN hatte gegen den VR beim Oberlandesgericht Karlsruhe in dritter Instanz Erfolg.

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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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