Rechtsschutz: Entscheidungsgebundenheit gemäß § 91 a ZPO

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Können sich in einem Rechtsstreit die Parteien in der Hauptsache einigen, jedoch nicht in der Kostenfrage, sodass das Gericht einen Kostenbeschluss nach § 91 a ZPO fällen muss, ist der Rechtsschutz-VR daran gebunden.

Der VR ist auch dann an den Beschluss gebunden, wenn die gerichtliche Entscheidung der Quote des Obsiegens oder Unterliegens nicht entspricht.

Das OLG Hamm entschied gegen den VR zugunsten des VN!

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Bildquelle: ©Cumulus

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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