Rechtsschutz: Erfindungen des Arbeitnehmers? (LG Coburg)

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In diesem Fall verlangte der VN Rechtsschutzdeckung bezüglich eines gegen den Arbeitgeber zu führenden Prozesses. Der Grund: Der Arbeitgeber wollte eine Erfindung des Arbeitnehmers nicht entsprechend entlohnen.

Der VR verweigerte die Leistung, mit der Begründung, es handele sich nicht um eine arbeitsrechtliche Streitigkeit, sondern um eine patentrechtliche Angelegenheit, die nach den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sei.

Nach Ansicht des LG Coburg wurde ordnungsgemäß abgelehnt, denn hier sei im Einzelfall zu prüfen, ob das Patentrecht ordnungsgemäß ausgeschlossen sei.

Die Klage des VN hatte vor dem Landgericht keinen Erfolg!

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Bildquelle: ©Cumulus

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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