Rechtsschutz: Falsch angegebene Wohnfläche

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Die Geltendmachung von Schadenersatz wegen falsch angegebener Wohnfläche bei einem Immobilienkauf unterliegt dem Risikoausschluss des § 4Abs. 1k ARB (Baurisikoklausel).

Dies gilt auch dann, wenn die zugesagte Wohnfläche von Anfang an bautechnisch unmöglich zu realisieren war. Das Oberlandesgericht Karlsruhe (OLG) begründete dies damit, dass die Wohnung beim Kauf noch nicht fertig war und es sich nicht um ein Erwerbsrisiko gehandelt habe. Da es sich somit um kein Baurisiko handelte, entfiel auch der Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer (VN).

Das OLG entschied gegen den VN auf nicht vorhandenen Versicherungsschutz zugunsten des Versicherers.

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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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