Rechtsschutz: Fotovoltaikanlagen – Vertragsrecht?

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In den Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung von 2005 sind sonstige bauliche Anlagen bedingungsgemäß vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Eine Fotovoltaikanlage entspricht auch nach Ansicht des Gerichts einer "sonstigen bauliche Anlage".

Somit besteht kein Rechtsschutz für Streitigkeiten aus Mängeln an der Fotovoltaikanlage, es sei denn, sie wären anderweitig oder explizit in einem Rechtsschutzvertrag erfasst.

Der Versicherungsnehmer nahm die Klage nach dem Hinweisbeschluss des Oberlandesgerichts Hamm zurück.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/17) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten von Versicherungsmagazin ist dieser Service kostenlos (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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