Rechtsschutz: Mietminderung - Eintritt des Rechtsschutzfalls

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2005 minderte eine Mieterin ihre Zahlungen um 20 Prozent wegen Schimmelbefalls in der streitgegenständlichen Wohnung. Die Ursache war ihrer Meinung nach ein fehlerhafter Fassadenanstrich aus dem Jahre 1999.

Der Vermieter bestritt diesen Vorwurf und wollte mithilfe seiner 2000 abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung gegen seine Mieterin vorgehen. Der Versicherer (VR) lehnte den Versicherungsschutz ab, da der Grund der Streitigkeit schon 1999 also vor Versicherungsabschluss lag.

Der Versicherungsnehmer verklagte daraufhin seinen VR und bekam Recht, denn nach Ansicht des AG Mannheim trat der Versicherungsfall, hier der Schimmelbefall durch Feuchtigkeit, erst Jahre nach dem vermeintlich fehlerhaften Anstrich zu Tage.

Das AG verurteilte den VR zur Kostenübernahme der Streitigkeiten.

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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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