Rechtsschutzversicherung: Verstoß gegen Wettbewerbsrichtlinien

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Der Versicherer hatte eine Klausel in seinem Rechtsschutzvertrag eingefügt. Diese stufte den Versicherungsnehmer bei Wahl eines vom Versicherer empfohlenen Rechtsanwalts nicht in eine ungünstige Schadenfreiheitsklasse ein. Die Klausel ist nach § 307 BGB unwirksam.

Der Versicherer verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen die geltenden Wettbewerbsrichtlinien.

Die Unterlassungsklage des Rechtsanwalts hatte vor dem Oberlandesgericht Bamberg Erfolg.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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