Rechtsschutzversicherung: Was passieren kann, wenn die Wohnfläche falsch angegeben wird    

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Wenn Käufer einer Immobilie Schadenersatz gelten machen weil die Wohnfläche falsch angegeben wurde, haben sie schlechte Chancen. Denn dieser Fehler unterliegt dem Risikoausschluss des § 4Abs. 1k ARB (Baurisikoklausel).

Dies gilt auch dann, wenn die zugesagte Wohnfläche von Anfang an bautechnisch unmöglich war. Das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe begründete diese Entscheidung damit, dass die Wohnung beim Kauf noch nicht fertig gestellt war. Somit habe es sich nicht um ein Erwerbsrisiko gehandelt.

Da es sich nicht um ein Erwerbsrisiko, also Baurisiko, handelte, entfiel auch der Rechtsschutz für den Versicherungsnehmer.

Das OLG entschied gegen den Versicherungsnehmer auf nicht vorhandenen Versicherungsschutz zugunsten des Versicherers.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/45) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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