Reisekrankenversicherung: Leistung auch bei bestehender Herzerkrankung

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Hier versicherte der Sohn seine im Ausland lebende Mutter für einen Besuch in Deutschland und diese erlitt während ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik einen Herzinfarkt.

Der Versicherer (VR) lehnte die Leistung ab, da die Mutter schon vor Abschluss der Krankenversicherung an einer Herzerkrankung gelitten habe.

Das Oberlandesgericht (OLG) Köln verurteilte den VR zur Leistung, da bei Reiseanritt nicht davon ausgegangen werden konnte, dass die Mutter einen Herzinfarkt bei Durchführung der Reise erleiden werde.

Das OLG gab der Klage des Versicherungsnehmers Recht.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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