Reiserücktritt wegen Impfunverträglichkeit

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Besteht beim Versicherungsnehmer schon vor der Buchung einer Reise und dem Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung eine Impfunverträglichkeit, bietet die Reiserücktrittskostenversicherung keinen Deckungsschutz, wenn diese allergische Reaktion nicht erst während der Vertragslaufzeit eintritt.

Der Versicherer ist von der Leistungspflicht befreit.

Die Klage des Versicherungsnehmers wurde vom Landgericht Wuppertal abgewiesen.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/43) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

 

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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