Reiserücktrittversicherung: Rücktritt wegen Impfunverträglichkeit

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Besteht beim Versicherungsnehmer (VN) schon vor der Buchung einer Reise und dem Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung eine Impfunverträglichkeit, so bietet diese keinen Deckungsschutz, wenn diese allergische Reaktion nicht erst während der Vertragslaufzeit eintritt.

Der Versicherer ist von der Leistungspflicht befreit.

Die Klage des VN wurde vom Landgericht Wuppertal abgewiesen.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/08) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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