Rentenversicherung: Bezugsberechtigung bei Testaments-Erben

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Wenn keine bezugsberechtigte Person im Versicherungsvertrag namentlich benannt ist, werden in der Regel die gesetzlichen Erben vom Versicherer (VR) benannt.

Dies geschah in diesem Fall auch vom VR und die versicherte Person verstarb. Die Todesfallleistung wollte der VR nicht dem per Testament eingesetzten Erben erstatten, mit dem Argument, dass dieser nicht der gesetzliche Erbe sei.

Das Oberlandesgericht (OLG) Coburg korrigierte die Meinung des VR. Der Testaments-Erbe ist der rechtmäßige Nachfolger, die gesetzliche Erbfolge wurde ja auch durch Testament entsprechend rechtlich geändert.

Das OLG verurteilte den VR zur Leistungserbringung an den Erben.

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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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