Risikoprüfung nach Beitragsbefreiung 

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Wünscht der Versicherungsnehmer (VN) seine beitragsfrei gestellte Lebensversicherung wieder in den ursprünglichen Versicherungsschutz umzuwandeln, hat der Versicherer (VR) das Recht auf eine erneute Risikoprüfung. Dies allerdings NUR im Hinblick auf alle „nach der Beitragsfreistellung“ entstandenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen.

Wenn der VR den VN vor der Umstellung in eine beitragsfreie Lebensversicherung allerdings darauf hingewiesen hat, dass es auch diese vorher eingetretenen Gesundheitsbeeinträchtigungen prüfen wird, hat der VR zudem das Recht diejenigen Risiken zu prüfen, die vor der Beitragsbefreiung eingetreten sind.

Die Klage des VN wurde vom Oberlandesgericht Oldenburg abgelehnt!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/50) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:kanzlei@berater-lehnert.de

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Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

 

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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