Rürup: Kein Rückkaufswert bei vorzeitiger Kündigung?

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Rentenpolicen, die nach den neuen Richtlinien zur steuerlichen Berücksichtigung von Altersvorsorgeaufwendungen abgeschlossen wurden, haben in der Regel ein Kündigungsrecht vor Ablauf.

Die Versicherung wird bei vorzeitiger Kündigung jedoch in eine beitragsfreie Police mit entsprechend niedrigeren Renten umgewandelt, ein Recht auf Auszahlung des Rückkaufswertes besteht nicht.

Der BGH ist der Ansicht, dass eine Ausschlussklausel zur Auszahlung des Rückkaufswertes in Fällen von steuerlich geförderten Altersvorsorgeverträgen (RürupRenten) nicht intransparent und somit zulässig ist.

Die Klage der Verbraucherzentrale hatte keinen Erfolg!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/21) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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