Schadenersatz: Ausgefallener Telefonbetrieb wegen Umstellung

740px 535px
Nach einem Umzug konnte ein Agenturinhaber aufgrund der langen Bearbeitungszeit seines Telefonanbieters seinen Anschluss sieben Wochen nicht mehr nutzen. Ihm entstand ein Schaden in Höhe von 14.000 Euro, die er gerichtlich geltend machte.

Das Landgericht (LG) Frankfurt/Main ließ die Entschuldigungen des Anbieters nicht gelten, der seine lange Bearbeitungszeit auf missverständliche Sätze bei der Umzugsmeldung schob. Eine Bearbeitungszeit von sieben Wochen ist demnach nicht zu vertreten und erfüllt die Voraussetzung für Schadensersatzansprüche.

Das LG verurteilte den Anbieter zur Schadenersatzleistung des entgangenen Gewinns.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/28) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten von Versicherungsmagazin ist dieser Service kostenlos (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News