Schadenersatz nach Autoreparatur

740px 535px

Die Reparaturkosten eines Geschädigten überstiegen den Wiederbeschaffungswert des Pkws, obwohl diese noch in der 130-Prozent-Regelung lagen. Der Geschädigte ließ die Reparatur ausführen und forderte danach den Versicherer zur Zahlung des Schadenersatzes auf.

Der Versicherer erstattete zunächst lediglich den Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Seine Begründung lautete, der Geschädigte müsse nach einem halben Jahr erst den Nachweis erbringen, dass er seinen Pkw tatsächlich weiter genutzt habe, um den Restwert ausbezahlt zu bekommen.

Der Bundesgerichtshof forderte, wegen Unzumutbarkeit für den Geschädigten, die sofortige Auszahlung des Versicherers.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/19) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Zum Themenspecial "Kfz-Versicherung"

 

Alle Recht News