Schadenersatz: Stundensätze für fiktive Reparaturkosten

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Ein Geschädigter, der fiktive Reparaturkosten abrechnet, darf bei seiner Forderung die Stundensätze einer markengebundenen Fachwerkstatt ansetzen.

Der abstrakte Mittelwert der Stundenverrechnungssätze aller repräsentativen Marken- und freien Fachwerkstätten gibt als statistische ermittelte Rechengröße nicht den zur Wiederherstellung erforderlichen Betrag wieder.

Der Bundesgerichtshof gab dem Geschädigten Recht.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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