Schadensersatz: Kleine Beulen in der Karosserie

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Aufgrund technischer Neuerungen ist es heute möglich, kleine Beulen mit einer speziellen Ausbeultechnik kostengünstig zu beseitigen.

Wählt der Geschädigte also eine Werkstatt aus, die diese Reparaturmethode anbietet, lässt aber seinen Wagen auf die herkömmliche Ausbeulung mit anschließender Lackierung wieder in Stand setzen, so hat er keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Auch ein Geschädigter hat eine Schadensminderungspflicht.

Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies die Klage des Geschädigten zurück.

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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehner

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