Sterbegeld: Absicherung auch bei Sozialleistungsbezug

740px 535px

Was passiert mit einer Sterbegeldversicherung, wenn der Versicherungsnehmer zum Sozialfall wird?

Schließt ein Versicherungsnehmer eine Sterbegeldversicherung für anfallende Bestattungs- oder Grabpflegekosten ab und muss er zu einem späteren Zeitpunkt Sozialleistungen beantragen, sind rund 450 Euro als geschütztes Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 3 SGB XII anzusehen.

Das Sozialgericht Karlsruhe stimmte der Verwertung der Sterbegeldversicherung nicht zu.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/36) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

 

 

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News