Sterbegeld: Ungültige Regelung zum Unfalltod

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In den Bedingungen zur Sterbegeldversicherung regelte ein Versicherer (VR), dass im Falle eines Unfalltods innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre keine Leistungen erfolgen.

Dies vermochten die Leistungsberechtigten nicht einzusehen und zogen aufgrund unangemessener Benachteiligung des Versicherungsnehmers (VN) vor Gericht.

Nach Ansicht des Landgerichts Köln (LG) ist eine derartige Vereinbarung des VR wirksam, da dies vertraglich unmissverständlich vereinbart ist.

Das LG lehnte die Klage der VN-Seite ab.

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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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