Straßenverkehr: Vorfahrt erzwungen

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Führt der Fahrer eines Pkw einen Unfall gezielt herbei, indem er die Vorfahrt erzwingt, so hat der Fahrer dieses Fahrzeugs die volle Unfallschuld Sund muss die durch den Schaden entstandenen Kosten allein tragen, obwohl der andere Beteiligte eine offensichtliche Vorfahrtsverletzung begangen hat.

In dem gerichtlich beurteilten Fall eines provozierten Unfalls tritt dann der Verursachungsbeitrag des Wartepflichtigen in den Hintergrund.

Der Klage des Versicherers auf Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher Herbeiführung wurde vom Oberlandesgericht Hamm stattgegeben.

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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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