Straßenverkehrshaftung: Ursachenzusammenhang eines Unfalls

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Der rechtliche Ursachenzusammenhang zwischen einer Geschwindigkeitsüberschreitung und einem Unfall beginnt dann, wenn

1. der Unfall mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit vermieden hätte werden können,
2. eine kritische Verkehrssituation dem Verkehrsteilnehmer hätte Anlass geben müssen, dass eine Gefahrensituation unmittelbar entstehen könnte,
3. der Verkehrsteilnehmer dadurch seiner Wartepflicht dem Vorfahrtsberechtigten nicht mehr nachkommt,
4. sich der Verkehrsteilnehmer mehrmals über die Verkehrsregeln hinwegsetzt.

In solchen Fällen dient der Vertrauensgrundsatz dem Schutz des Unfallbeteiligten und jedenfalls nicht dem Schadensverursacher, entschied der Bundesgerichtshof.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/31) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de. Für Abonnenten von Versicherungsmagazin ist dieser Service kostenlos (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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