Teilkasko: Beschädigungen nach Diebstahlversuch

740px 535px

Beschädigen Dritte nach einem missglückten Diebstahlversuch das versicherte Kfz, sind diese Beschädigungen in den Teilkasko-Bedingungen nicht mitversichert.

Dies ergibt sich aus der Formulierung der Vollkasko-Bedingungen, in denen „darüber hinaus“ mut- und böswillige Beschädigungen Dritter ausdrücklich als ersatzpflichtig anerkannt werden.

Der Bundesgerichtshof lehnte die Klage des Versicherungsnehmers ab.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/38) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News