Teilkasko: Schlüssel nicht sicher verwahrt

740px 535px
Die Kfz-Schlüssel des Versicherungsnehmers (VN) lagen in einem Korb in einem nicht abgeschlossenen Aufenthaltsraum seiner Arbeitsstelle und wurden gestohlen. In diesem Fall liegt ein grob fahrlässiges Verhalten des VN vor.

Der Versichere wandte aufgrund der groben Fahrlässigkeit die gesetzlich mögliche Quotelung an und erstattete dem VN nur 50 Prozent der Versicherungsleistung. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz war diese Quotelung nicht zu beanstanden, denn der VN hätte die Möglichkeit gehabt, die Schlüssel sicher und verschlossen aufzubewahren.

Die Klage des VN hatte vor dem OLG keinen Erfolg.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/17) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de.

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet. (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News