Teilkaskoversicherung: Wohnungsschlüssel im Garten versteckt

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Der Versicherungsnehmer (VN) hatte einen Ersatzschlüssel seines Wohnhauses in der Gartenlaube versteckt und fremden Personen auch davon erzählt.

Daraufhin wurde sein Kraftfahrzeug aus der hauseigenen Tiefgarage entwendet, die mittels der im Garten entwendeten Wohnungsschlüssel betreten werden konnte. Der VN hat den Diebstahl grob fahrlässig herbeigeführt.

Die Klage des VN hatte keinen Erfolg. Das Oberlandesgericht Naumburg sah hier ein deutliches Mitverschulden des VN.


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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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