Transparenz der Invaliditäts-Fristenregelungen

740px 535px

Wird in einem Unfallversicherungsvertrag in Ziffer 7 ("Was bei einem Unfall zu beachten ist") auf die Voraussetzungen gemäß Ziffer 2 hingewiesen, ist dies weder intransparent noch unklar.

Der Versicherungsnehmer berief sich darauf, dass in einem vorangegangenen Unfall auf laufende Fristen hingewiesen wurde.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf ist der Versicherer hierzu jedoch nicht verpflichtet, da die Bedingungen eine eindeutige und unmissverständliche Klausel enthalten.

Die Klage des Versicherungsnehmers wurde vom OLG abgewiesen.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/20) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls und handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News