Unfall-Versicherung: Anspruch auf Neubemessung der Invalidität   

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Der Versicherungsnehmer (VN) hat im Invaliditätsfall das Recht, jährlich den Grad seiner körperlichen Einschränkungen ärztlich neu bemessen zu lassen und eventuell auch eine höhere Versicherungsleistung zu erhalten. Diese Möglichkeit besteht bis zu drei Jahren nach Unfalleintritt.

Der Versicherer ist jedoch nicht verpflichtet, den VN auf die Befristung einer Neubemessung hinzuweisen und handelt dabei keinesfalls treuwidrig.

Der VN hatte gegen den VR beim OLG München in dritter Instanz keinen Erfolg!

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/39) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

 

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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