Unfallversicherung: Beweislast des VR und Darlegungslast des VN

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Der Versicherer (VR) muss, um die Leistungen verweigern zu können, beweisen, dass die Ursache, hier eines Bandscheibenvorfalls, nicht überwiegend durch die Folgen eines Unfalls verursacht wurde.

Dennoch hat der Versicherungsnehmer (VN) die Darlegungslast nachzuweisen, dass der Bandscheibenvorfall eine Folge der überwiegend unfallbedingten Ursache war.

Ein Bandscheibenvorfall kann zwar unfallbedingt sein, aber nur unter erheblicher Gewalteinwirkung zur Hauptursache werden.

Ein Bandscheibenvorfall kann durchaus ein Unfallereignis sein, so die Entscheidungen des Oberlandesgerichts Koblenz und des Landgerichts Köln.


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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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