Unfallversicherung: Die letzte Tätigkeit ist entscheidend für Übergangsleistung

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Ob ein Versicherter zu mehr als 50 Prozent  in seiner Leistungsfähigkeit im beruflichen Bereich beeinträchtigt ist, muss anhand seines konkret zuletzt ausgeübten Berufes entschieden werden.

Ob der Versicherte fähig ist, irgendeinen Beruf auszuüben, ist hier nicht relevant. So lautete eine Entscheidung des Landgerichts Berlin.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/47) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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