Unfallversicherung: Erhöhte Kraftanstrengung ohne äußere Einwirkung

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Der Versicherungsnehmer erlitt durch gezieltes und vollständig selbst gesteuertes Hochheben eines Gegenstands einen Bandscheibenvorfall. Da es hierbei zu keinem äußeren Einwirken auf seinen Körper kam, liegt kein Unfall vor.

Einen ursächlichen Zusammenhang von mindestens 50 Prozent zwischen der Kraftanstrengung und dem erlittenen Bandscheibenvorfall hat der Versicherungsnehmer zu beweisen,

Die Klage des Versicherungsnehmers wurde vom Oberlandesgericht München zurückgewiesen.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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