Unfallversicherung: Fristen müssen eingehalten werden

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Wann eine Unfallversicherung eintritt, geltend gemacht und festgestellt wird, unterliegt laut den Versicherungsbedingungen starren Fristen. Diese verstoßen nicht gegen das allgemeine Transparenzgebot.

Liegt bei einem Versicherer fristgemäß lediglich eine ärztliche Bestätigung wegen "Kreuzbandruptur beidseitig" vor, ist der erforderliche Invaliditätsnachweis zur Leistungsvoraussetzung nicht erbracht.

Das Oberlandesgericht Celle stellte eindeutig klar, dass die Leistungsvoraussetzung auch die Fristeinhaltung betrifft.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/33) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail:kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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