Unfallversicherung: Fußgänger mit 2,67 Promille

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In diesem Fall überwand ein Wanderer auf einem gefährlichen Klettersteig ein Absperrgitter und stürzte.

Bei der Blutalkoholkontrolle wurde ihm eine Blutalkoholkonzentration von 2,67 Promille nachgewiesen.

Bei solch einem Blutalkohol-Wert ist allein nach dem Anscheinsbeweis davon auszugehen, dass hier eine den Versicherungsschutz ausschließende, alkoholbedingte Bewusstseinsstörung vorliegt, die den Unfall ( mit-)verursacht hat.

Das Oberlandesgericht Köln wies die Klage des Versicherungsnehmers zu Recht ab.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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