Unfallversicherung: Invaliditätsbemessung wie bei Durchschnittsversicherungsnehmer

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Die Invalidität des Versicherungsnehmers (VN) wird an der Leistungsfähigkeit eines durchschnittlichen VN bemessen.

Hierbei spielt es keine Rolle, ob durch nicht mehr ausübbare Tätigkeiten die Leistungsfähigkeit im beruflichen Leben des VN in seinem besonderen Beruf gefordert wurde.

Die Klage des VN wegen falscher Bemessung der Invalidität wurde deshalb vom Oberlandesgericht Hamm abgewiesen.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/46) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de.

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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