Unfallversicherung: Ist 15-Monatsfrist zur Invaliditätsfeststellung angemessen?

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Die ärztliche Invaliditätsfeststellung innerhalb der 15-Monats-Frist ist eine Anspruchsvoraussetzung und keine Obliegenheit. Es kommt somit auch nicht auf das Verschulden des Versicherungsnehmers an.

Daher stellt die Voraussetzung für die Invaliditätsleistung, dass die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall ärztlich festgestellt werden muss, nach § 9 Abs. 2 Nr.1, 6 AGBG keine unangemessene Regelung dar.

Die Interessen des Versicherers, der auch für die meist schwer überschaubaren Spät- und Folgeschäden leisten muss, sind durch die zeitliche Beschränkung gerechtfertigt.

Der Versicherungsnehmer blieb gegen den Versicherer auch vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main erfolglos.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/17) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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