Unfallversicherung: Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung

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Weigert sich der Versicherungsnehmer (VN) sich von einem vom Versicherer (VR) benannten Arzt untersuchen zu lassen, führt dies zur Leistungsfreiheit des VR.

Diese Obliegenheitsverletzung ist dazu geeignet, die berechtigten Interessen des VR im Sinne der Relevanzrechtssprechung zu gefährden.

Der Einspruch des VN, gegen die Leitungsfreiheit des VR, wurde in dritter Instanz vom Oberlandesgericht Stuttgart abgelehnt.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/51) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de.

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Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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