Unfallversicherung: Verweigerung einer ärztlichen Untersuchung

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Weigert sich der Versicherungsnehmer, sich von einem vom Versicherer benannten Arzt untersuchen zu lassen, führt dies zur Leistungsfreiheit des Versicherers.                                                                                                                               

Diese Obliegenheitsverletzung ist dazu geeignet, die berechtigten Interessen des Versicherers im Sinne der Relevanzrechtsprechung zu gefährden.

Der Einspruch des Versicherungsnehmers, gegen die Leitungsfreiheit des Versicherers wurde durch das Oberlandesgericht Stuttgart abgelehnt.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/46) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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