Unfallversicherung: Wir lange kann die Invaliditätsfrist dauern?

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Aufgrund eines schweren Unfalls wurde der Versicherungsnehmer so schwer verletzt, dass er seine Obliegenheiten nach dem Schadensfalle und die zu beachtenden Fristen selbst nicht mehr einhalten konnte.

Seine Schwester meldete den Schaden zwar sofort, ist allerdings nicht als Repräsentantin einzustufen. Wenn der zwei Jahre später eingesetzte Betreuer nach Durchsicht der Akten – zwei Monate danach – einen Rechtsanwalt zur Vertretung gegenüber dem Versicherer  einsetzt, ist dies ebenfalls noch fristgerecht gewesen.

So lautete das Urteil des Bundesgerichtshofs.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/05) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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