Urteil gesetzliche Krankenversicherung: Hilfsmittel für Hörgeschädigte

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Hier beantragte ein Kassenpatient die Übernahme einer Lichtsignalanlage. Der Grund: Aufgrund seiner schweren Hörschädigung konnte er die Klingel trotz seines Hörgeräts nicht wahrnehmen. Dieses lehnte die Krankenversicherung ab.

Das Bundessozialgericht (BSozG ) betrachtete die Anlage als notwendig und verurteilte die Kasse zur Zahlung.

Die Klage vor dem BSozG fiel zugunsten des Versicherten aus.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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