Urteil: Jetzt geht's ans Eingemachte

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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hatte kürzlich vor dem Oberlandesgericht München (OLG München) gegen Check24 einen wichtigen Sieg errungen. Das Gericht hat in seiner nun vorliegenden schriftlichen Urteilsbegründung (Az: 29 U 3139/16) klargestellt, dass Check24 seine Geschäftspraktiken ändern und seine Website-Besucher umfassender als bisher beraten muss.

So verletzt Check24 nach Auffassung des Gerichts beispielsweise Pflichten, wenn es Besuchern seiner Website wichtige Fragen beim Abschluss von Versicherungen nicht stellt. Zudem muss Check24 bei standardisierten Buchungsprozessen alle Website-Besucher in Bezug auf regelmäßig für den Versicherungsschutz relevante Aspekte beraten und den Website-Besucher hierzu befragen.

Einfach ein Online-Versicherungsmakler, der Provisionen kassiert
Auch hinsichtlich der Transparenz von Mitteilungspflichten fordert das Gericht von Check24 Änderungen seiner bisherigen Geschäftspraktiken. So muss sich das Online-Portal bereits beim Erstkontakt als Makler zu erkennen geben, der nicht nur Preise vergleicht, sondern als Online-Versicherungsmakler Provisionen kassiert. Diese Information muss Check24 den Besuchern zudem in Textform, also per Briefpost, E-Mail oder in Form eines obligatorischen Downloads, aktiv übermitteln.

„Wir sind sehr zufrieden, dass Online-Anbieter nunmehr an die gleichen hohen Standards herangeführt werden, denen stationäre Vermittler seit langem genügen müssen“, freut sich BVK-Präsident Michael H. Heinz. Der Verbandspräsident ist außerdem überzeugt, dass das Urteil auch dem Gedanken des IDD-Umsetzungsgesetzes Rechnung trägt.

Die Vorgeschichte
Der BVK hatte im Herbst 2015 gegen Check24 geklagt. Der Vorwurf: Unter dem Deckmantel eines Preisvergleichsportals locke das Internetportal Verbraucher auf seine Plattform, um Versicherungsverträge abzuschließen. Bei diesen Online-Geschäften finde weder die gesetzlich vorgeschriebene Information noch die gesetzlich vorgeschriebene Beratung des Verbrauchers statt.
Gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts München vom 13. Juli 2016 legten sowohl Kläger als auch Beklagte Berufung ein. Deswegen wurde der Prozess vor dem Oberlandesgericht München fortgesetzt.

BVK mit Entscheidung sehr zufrieden
Der BVK begrüßt, dass das Gericht seiner Auffassung gefolgt ist, dass Verbraucherschutz im Internet nicht aufhören dürfe. Alle Marktteilnehmer müssten gleichen Anforderungen gerecht werden, um einen einheitlichen Verbraucherschutz zu gewährleisten.

Gericht der Sichtweise des BVK größtenteils gefolgt
"Es ist wichtig, dass - wie im stationären Vertrieb - auch bei der Online-Beratung hohe Standards gewährleistet werden und der Verbraucherschutz groß geschrieben wird. Dafür haben wir heute einen großen Schritt getan", so BVK-Präsident Michael H. Heinz nach der mündlichen Urteilsbegründung im April diesen Jahres. Das Oberlandesgericht München sei der Sichtweise und der Auffassung des BVK in nahezu allen Punkten gefolgt.

Experten vermuten, dass das Urteil andere Online-Anbieter, auch in anderen Sparten und Branchen, zu weitreichenden Korrekturen ihrer bisherigen Geschäftspraktiken zwingen dürfte. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen.

Quellen: BVK, Versicherungsmagazin

Autor(en): Versicherungsmagazin

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