Vermittlerrecht: Sind fondsgebundene Verträge Kapitalanlagegeschäft?

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Im vorliegenden Fall klagte der Versicherungsnehmer 2012 auf Schadensersatz, da er behauptete, dass er bei ordentlicher Beratung nach den Grundsätzen für Kapitalanlagen die fondsgebundene Lebensversicherung 1991 nicht abgeschlossen hätte.

Nach Ansicht des Oberlandesgericht (OLG) Köln kann bei fondsgebundenen Lebensversicherungen regelmäßig nicht von Kapitalanlagen gesprochen werden, solange die Absicherung eines Todesfallrisikos nicht von massiv untergeordneter Rolle ist. Weiterhin seien die Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler für einen Vertragsabschluss aus dem Jahre 1991 bei einer Klageeinreichung 2012 nach dem BGB bereits verjährt.

Der Versicherungsnehmer hatte vor dem OLG keinen Erfolg, der Schadensersatzanspruch wurde abgewiesen.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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