Versicherungsrecht: Einzelfallentscheidung - Kündigung per Fax

740px 535px
In diesem Fall hatte der Versicherer (VR) den Versicherungsnehmer (VN) auf Beitragszahlung verklagt. Er behauptete, die Kündigungserklärung des VN sei per Fax niemals eingegangen. Deshalb bestünde der Vertrag ungekündigt fort.

Ein vom Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe beauftragter Sachverständiger schätzte die Wahrscheinlichkeit, dass ein Fax, das auf dem Sendebericht einen OK-Vermerk enthält, nicht beim VR eingegangen sei, auf null Prozent.

Auch die Freundin des VN konnte dem Gericht glaubhaft versichern, dass am besagten Tag eine Kündigung erstellt und per Fax versandt wurde.

Das OLG wies die Klage des VR ab. Das Fax gilt als rechtlich zugegangene Kündigung des VN.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/27) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de


Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten).

Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

Alle Recht News