Versicherungsrecht: Hinweise auf Folgen des Zahlungsverzugs

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Nach § 37 Abs. 2 S. 2 VVG muss der Versicherer (VR) im
Versicherungsschein einen auffälligen Hinweis integrieren, der den
Versicherungsnehmer (VN) auf die Folgen eines Zahlungsverzuges der
Prämie hinweist.


Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Naumburg
(OLG) kommt der VR dieser Verpflichtung nur nach, wenn die
Zahlungsverzugsfolgen bereits auf der ersten Seite der Police erscheinen
beziehungsweise ein fettgedruckter Hinweis unter Verweis auf eine
Folgeseite erscheint.

Das OLG stellt hier hohe Anforderungen, um die Leistungsfreiheit des VR zu begründen.

Den
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und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09
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Vor der Verwendung
des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer
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zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass
dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht
doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da
es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung
eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine
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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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