Versicherungsrecht: Risikoprüfungsobliegenheit des VR verneint!

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Gibt ein Mitarbeiter des vom VN beauftragten VM im Antragsformular falsche Angaben zum Gesundheitszustand des VN – obgleich dieser dessen Krankheitsgeschichte kannte – muss sich der VN die falschen Angaben zurechnen lassen (Risikoprüfungsobliegenheit).

Für den VR besteht keine Nachfrageobliegenheit, wenn die Fragen im Antragsformular vollständig – wenn auch nicht richtig – beantwortet sind. In solchen Fällen kann der VR davon ausgehen, dass die Antragsfragen wahrheitsgemäß sind.

Durch die dadurch entstehende vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung kann man vom Rücktritt des VR ausgehen!

Das OLG Köln wies die Klage des VN in dritter Instanz zurück!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/31) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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