Versicherungsrecht: Rücktritt des Versicherers bei falschem Maklerfragebogen

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Der Versicherer hat das Recht, den Rücktritt wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen gemäß § 19 Abs. 2 zu erklären. Dies setzt allerdings voraus, dass er dem Versicherungsnehmer beziehungsweise seinem Rechtsvertreter dem Versicherungsmakler, gezielte Fragen gestellt hat. Unterlässt der Versicherer diese qualifizierten Mitteilungen, entfällt das Rücktrittsrecht.

Im vorliegenden Fall übernahm der Versicherer ein Risiko nach einem erstellten Maklerfragebogen. In diesem wurde die Frage nach Nachbarbetrieben fälschlicherweise mit "Nein" beantwortet.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm kann der Versicherer sein Rücktrittsrecht nicht dadurch rechtfertigen, dass der Versicherungsmakler die nötige Gesetzeskenntnis hatte und somit die Anforderungen des § 19 Abs. 2 VVG erfüllt waren.

Das OLG stellte im neuen VVG hohe Anforderungen an die Rücktrittsvoraussetzungen des Versicherers.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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