Versicherungsrecht: Unvollständige Angaben im Antrag

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Kann der Versicherungsnehmer (VN) im Streitfall glaubhaft vortragen, dass der Agent den Versicherungsantrag selbst ausfüllte und unvollständige Auskünfte zu Vorerkrankungen erhielt, da er notwendige Rückfragen unterließ, so geht dies zu Lasten des Versicherers (VR).

Leistungsverweigerungen des VR, wegen unvollständiger Antragsunterlagen halten in derartigen Fällen nicht stand.Der Agent des VR hat eine Nachfrageobliegenheit, wenn Angaben unklar sind.

Das Oberlandesgericht Hamm verurteilte den Versicherer zur Leistung.


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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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