Versicherungsrecht: Zurechnung des Agentenwissens

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Nach der „Auge und Ohr“-Rechtsprechung des BGH wird grundsätzlich das Wissen des Agenten dem VR als ihr eigenes angerechnet.

Dies gilt natürlich nicht, wenn dem VN ein arglistiges Verhalten nachgewiesen werden kann.
Eine Arglist des VN ist schon dann gegeben, wenn der Agent den falsch ausgefüllten Antrag mit grundlosen Beschwichtigungen rechtfertigt.

Das OLG Hamm entschied in zweiter Instanz zugunsten des VR!

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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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