Versicherungsvertragsrecht: Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung

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Der Versicherer (VR) ist verpflichtet, dem Versicherungsnehmer (VN) den Entschluss, sich wegen Obliegenheitsverletzung auf eine Leistungsfreiheit zu berufen, schriftlich mitzuteilen.

Denn die rechtlichen Folgen einer Obliegenheitsverletzung treten nicht bereits per Gesetz und nicht ohne weiteres Zutun des VR (Nachforschungen) ein.

Nach § 7 I Nr. 2 Satz 3 AKB, dienen die Aufklärungsobliegenheiten dazu, dem VR Klarheit in seiner Entscheidung zu bringen. Fehlt das Aufklärungsinteresse des VR, weil er einen maßgeblichen Umstand bereits kennt, so verletzen ungenaue Angaben des VN kein schutzwürdiges Interesse des VR und können auch somit nicht zur Leistungsfreiheit des VR führen.

Der Bundesgerichtshof gab hier dem VN Recht.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/02) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de.

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Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

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Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): versicherungsmagazin.de

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