Versteckte Invaliditätsfristen bei Unfall-Versicherung bindend?             

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Die Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) 2000 sowie vergleichbare Bedingungsfassungen enthalten keinen klaren Hinweis auf die zu beachtenden Invaliditätsfrist von 15 Monaten zur ärztlichen Feststellung.

Im Inhaltsverzeichnis der AUB stößt ein Laie zum Beispiel auf den Punkt „Was ist nach einem Unfall zu beachten?“ Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat hier Bedenken, ob die nicht ersichtliche Invaliditätsfrist vom 15 Monaten unter diesen Bedingungen mit den Transparenzgebot nach § 307 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Einklang zu bringen ist. Nach diesen ist der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nämlich gehalten, diese möglichst eindeutig zu formulieren.

Das OLG Hamm versuchte hier zur Verbraucherfreundlichkeit beizutragen!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/19) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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