Vollkasko: Mehrmaliger Abzug der SB erlaubt?

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Hier wurde das versicherte Kfz in ein Gewässer gefahren und musste einen Tag später geborgen werden. Beim Bergungsvorgang wurde das Fahrzeug weiter beschädigt.

Der Versicherer (VR) vertrat die Auffassung, dass es sich um zwei voneinander getrennte Schäden handele und zog dem Versicherungsnehmer (VN) entsprechend auch den vereinbarten Selbstbehalt doppelt ab.

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Hamm ist eine derartige Auslegung nicht zulässig. Es spielt hierbei keine Rolle, dass durch die Bergung weitere Schäden entstehen, da die Kausalität zum Unfall eindeutig vorliege und somit sämtliche durch ein versichertes Ereignis fallende Beschädigungen zu ersetzen sind.

Die Klage des VN hatte Erfolg, der VR musste den zweiten Selbstbehalt erstatten.

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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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